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Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung

Das eigene Haus, die Eigentumswohnung oder das eigene Grundstück ist der Traum vieler Familien oder Singles.

Kein Wunder, da die Mieten in Deutschland ständig steigen und auch die sogenannte Mietpreisbremse keine spürbare Entlastung des Familienbudgets bringt.

Wohnen zur Miete wird also weiter steigende Kosten verursachen.

Die Alternative dazu ist Wohneigentum.

Und hier beißt sich, wie man sagt, bei den meisten die Katze in den Schwanz.
Wie Wohneigentum finanzieren? Wie kann man kostengünstig ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben? Brauche ich Eigenkapital, wenn ja in welcher Höhe? Wie nutze ich einen eventuell vorhandenen Bausparvertrag?

Viele Fragen kommen dabei auf den Tisch und müssen im Vorfeld geklärt und beantwortet werden.

Auch sollte man einbeziehen, dass es viele Möglichkeiten gibt sich den Traum vom eigenen Heim zu erfüllen. Soll es ein Hausbau werden, eine Eigentumswohnung im Erstbezug oder kaufe ich eine gebrauchte Immobilie?

Wenn ein Makler helfen soll, machen Sie einen Maklervergleich. Schon hier können erste Kosten gespart werden.

Der Kauf von gebrauchten Immobilien, zum Beispiel ein Eigenheim, ist meistens verbunden mit Fragen der Instandhaltung, des Um-und Ausbau oder der Instandsetzung sowie notwendiger Modernisierungsmaßnahmen.
Auch wenn der Kauf einer gebrauchten Immobilie häufig als kostengünstigerer Weg erscheint, können die Folgekosten durch genannte Notwendigkeiten den eines Neubaus schnell übersteigen.

Als erster und oberster Grundsatz gilt: Lassen Sie sich seriös beraten.
Nicht jedes Finanzierungsangebot hält auch das, was es verspricht. Vergleichen Sie verschiedene Finanzierungsangebote. Hier können Onlinevergleiche sehr hilfreich sein.

Und noch einen kleiner Geheimtipp:
Wenn Sie sich entschieden haben, lassen Sie sich in Ihrer zuständigen Wohngeldstelle beraten, ob Sie Anspruch auf Lastenzuschuss erwarten können.
Auch für Eigenheimbesitzer oder Eigentümer von Eigentumswohnungen, wenn diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, besteht Rechtsanspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen.
Dabei sind die Ansprüche oft höher als erwartet und stellen keine Almosen dar.

Für das Familienbudget bedeutet ein Anspruch oft eine größere Entlastung als angenommen.



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